19 | 06 | 2013
Umstellung von HGB auf IAS/IFRS

Realistische Einschätzung des zeitlichen Aufwandes

Aufgrund der EU-Verordnung vom 19. Juli 2002 sind für alle börsennotierten Unternehmen ab dem Jahr 2005 IAS/ IFRS-Abschlüsse verpflichtend vorgeschrieben. Derzeit wird zudem diskutiert, inwieweit auch für die Konzern- und Einzelabschlüsse nicht börsennotierter Unternehmen die Rechnungslegung nach IAS/IFRS verpflichtend vorgeschrieben oder ein entsprechendes Wahlrecht eingeführt werden soll.

Unabhängig von den konkreten Zielen, die ein Unternehmen mit der Implementierung von IAS/IFRS verfolgt, sollte die zeitliche Komponente für den Umstellungsprozess nicht unterschätzt werden, da aufgrund der erforderlichen Vergleichsdaten und der IAS/IFRS-Eröffnungsbilanz ein erheblicher Vorlauf erforderlich ist.

Wir beraten und unterstützen Sie in enger Abstimmung mit Ihrem Wirtschaftsprüfer bei der Implementierung und Umstellung Ihres Konzernabschlusses auf IAS/IFRS.